Allgemeine Geschäftsbedingungen

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I. Geltungsbereich

1. Nachfolgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Ange­bote und Vertragsannahmeerklärungen und Grundlage aller unserer Verkäufe und Lieferungen einschließlich Beratung und Auskünfte. Sie gelten spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware oder Leistung als angenommen.

2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ausgeschlossen, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Bei Ergänzungs- und Folgeaufträgen der unter I. 1 aufgezählten Art gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend. Sie werden spätes­tens zum Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung- und Leistungsannahme wirksam.

4. Sofern Lieferungen von Hardware- und Softwareprodukten Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die einschlägigen Bedingen des Verkäufers / Auftragnehmers in der jeweils gültigen Fassung.

II. Vertragsinhalt

1. Vorvertragliche Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freiblei­bend.
Informationen, Angaben in Prospekten, Merkblättern und anwendungstechni­schen Hinweisen sollen nur informativ wirken und allgemeine Kenntnis vermit­teln. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, werden sie nicht Vertragsbe­standteil.
Vertragsänderungen und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
Gehört der Vertag zum Beispiel des Handelsgewerbes eines Kaufmanns, ist für Inhalt und Umfang des Vertrages unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2. Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschrift der technischen Entwick­lung ergeben oder sich im Einzellfall im Interesse der Leistungsfähigkeit der Anlage als sachdienlich erweisen.

III. Preise

1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehr­wertsteuer, wenn die Mehrwertsteuer nicht ausdrücklich ausgewiesen wurde.
Sofern sich die gesetzliche Mehrwertsteuer nach Vertragsschluss erhöhen sollte, sind wir berechtigt, diese im gleichen Umfang zu erhöhen.

2. Ist eine und bindende Preisabsprache zustande gekommen, können wir, wenn unsere Leistungen erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erbracht werden sollen trotzdem die Preise berichtigten, wenn nachträgliche die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Material­kosten, auf denen unsre Preise beruhen, mittelbar oder unmittelbar betroffen und verteuert wird.